In zwei aufeinanderfolgenden Verhandlungen werden unterschiedliche Fälle aufgerollt. Im ersten Fall steht der Börsenmakler Alexander von Giebel wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Im Verlauf der Beweisaufnahme stellt sich heraus, dass die Barkeeperin Kerstin Wieandt gemeinsam mit ihrem Freund Kai eine Erpressung inszeniert hatte: Sie hatte eine Affäre mit von Giebel gefilmt und 10.000 Euro gefordert. Als er nicht zahlte, schlug er ihr mit einem Golfschläger auf den Kopf und erfand die Vergewaltigungsgeschichte. Von Giebel wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 200 Euro verurteilt. Im zweiten Fall wird die Schreinerin Christiane Taube freigesprochen, nachdem sich herausstellt, dass ihre Vermieterin die Brüder Koslowski beauftragt hatte, in ihre Wohnung einzubrechen, um ihre Schlangen zu entfernen. Taube handelte in Notwehr.