Auf einer Landstraße in Brandenburg stoppen die Polizeibeamten Svenja und Bernd einen Fahrer, der mit 139 km/h - fast doppelt so schnell wie erlaubt - und einer selbst eingeschlagenen Windschutzscheibe unterwegs ist. Der ältere Herr, der mit Fliegerbrille fährt und einen defekten Tacho hat, begründet seine Eile mit einem Wasserrohrbruch bei einer Bekannten. Trotz amüsanter Anekdoten bleibt er uneinsichtig und versucht sogar, die Windschutzscheibe vollständig herauszuschlagen, um weiterfahren zu dürfen. Er erhält ein Bußgeld von 440 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot; sein Fahrzeug muss abgeschleppt werden. Parallel dazu werden die Beamten Frank und Jörg in Hessen zu einem Massencrash gerufen, bei dem der alkoholisierte Unfallverursacher - der zu dicht aufgefahren war - vom Unfallort flieht. Die Beamten folgen Blutspuren ins Gebüsch und finden ihn bewusstlos. Er gesteht drei bis vier Kurze getrunken zu haben und gibt seine Schuld zu. Auf ihn wartet eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.